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   BayObLG, 03.12.2003 - 3Z BR 214/03   

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https://dejure.org/2003,14449
BayObLG, 03.12.2003 - 3Z BR 214/03 (https://dejure.org/2003,14449)
BayObLG, Entscheidung vom 03.12.2003 - 3Z BR 214/03 (https://dejure.org/2003,14449)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - 3Z BR 214/03 (https://dejure.org/2003,14449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung für einen geplanten Grundstückskaufvertrag; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtliches Gehör für den Betroffenen, Genehmigungsverfahren zu Grundstückskaufvertrag, geplanter Vertragsschluss

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 5; ; BGB § 1828

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 5 § 1828
    Anspruch des Betreuten auf Einsicht in den bei den Akten befindlichen Grundbuchauszug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 209/02

    Voraussetzungen des Vorbescheids im vormundschaftsgerichtlichen

    Auszug aus BayObLG, 03.12.2003 - 3Z BR 214/03
    Die Genehmigung kann auch schon vor Abschluss des zu genehmigenden Vertrages erteilt werden, wenn der Vertragsinhalt im Wesentlichen feststeht (BayObLG BtPrax 2003, 129).

    Bei der Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLGZ 1997, 113/118 f.; BayObLG FamRZ 1998, 455/456; BtPrax 2003, 129/130).

  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 234/97

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen

    Auszug aus BayObLG, 03.12.2003 - 3Z BR 214/03
    Bei der Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLGZ 1997, 113/118 f.; BayObLG FamRZ 1998, 455/456; BtPrax 2003, 129/130).

    In dieser Ermessensentscheidung wird u.a. einzubeziehen sein, ob und in welcher Höhe Belastungen, z.B. in Form von Kreditzinsen, sowie Renovierungs- und Unterhaltungskosten, durch den Erwerb auf den Betroffenen zukommen, zum anderen aber auch (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 455/456; Palandt/Diederichsen § 1828 Rn. 7), dass der Betroffene durch den Erwerb seinem Umfeld ausweichen kann, welches er als belastend empfindet.

  • BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84

    Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer

    Auszug aus BayObLG, 03.12.2003 - 3Z BR 214/03
    Bei der Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLGZ 1997, 113/118 f.; BayObLG FamRZ 1998, 455/456; BtPrax 2003, 129/130).
  • BayObLG, 05.03.1997 - 1Z BR 210/96

    Vormundschaftsgerichtliche Prüfung bei Genehmigung zur Gründung einer

    Auszug aus BayObLG, 03.12.2003 - 3Z BR 214/03
    Bei der Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLGZ 1997, 113/118 f.; BayObLG FamRZ 1998, 455/456; BtPrax 2003, 129/130).
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